Hundebesitzer: Warum ein einfacher Waldspaziergang ab dem 15. April 750 € kosten kann

Hund ohne Leine im Wald: Was sich ab diesem Mittwoch, dem 15. April, ändert

Haben Sie einen Spaziergang mit Ihrem Vierbeiner in der Natur geplant? Dann aufgepasst, denn die Regeln haben sich geändert. Ab diesem Mittwoch, dem 15. April, gelten in deutschen und französischen Wäldern strengere Vorschriften für Hundeausführer. Während der Frühlingssaison muss das Tier eng an Ihrer Seite bleiben – und in vielen Fällen an der Leine. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine empfindliche Geldstrafe.

Diese Maßnahme kehrt jedes Jahr wieder und gilt bis zum 30. Juni. Ihr Ziel ist der Schutz der Wildtiere während ihrer intensivsten Fortpflanzungs- und Brutzeit. Das Grundprinzip ist einfach, doch wo genau die Leinenpflicht greift, sorgt häufig für Verwirrung.

Bußgeld bis zu 750 €: Die genauen Regeln und ihre rechtliche Grundlage

Die Vorschrift ist klar formuliert: Sobald man eine ausgewiesene Forststraße, einen markierten Wander- oder GR-Weg verlässt, muss der Hund angeleint sein. Auf einem gekennzeichneten Weg darf das Tier dicht beim Halter bleiben und muss nicht zwingend an der Leine geführt werden – sofern kein lokales Dekret etwas anderes vorschreibt. Diese Regelung gilt vom 15. April bis zum 30. Juni in allen Wäldern.

Bei einem Verstoß beträgt das Bußgeld pauschal 135 € und kann auf bis zu 750 € ansteigen. Diese Pflicht geht auf einen Ministerialerlass vom 16. März 1955 zurück, der am 31. Juli 1989 geändert wurde. Zudem ist es verboten, Wildtiere während eines Waldspaziergangs zu füttern oder sich ihnen zu nähern.

Warum gilt die Leinenpflicht ausgerechnet im Frühling?

Der Frühling ist die wichtigste Zeit für die Fortpflanzung von Säugetieren und die Brut der Vögel. Das erklärte Ziel der Regelung ist es, zu verhindern, dass Hunde Vögel oder andere Wildtiere angreifen, und so die Erholung des Wildtierbestands zu fördern. Schon eine unkontrollierte Anwesenheit eines Hundes kann ein verstecktes Rehkitz, ein Bodennest oder einen frischen Wurf erheblich stören. Die Schäden sind oft unsichtbar, aber dennoch real.

Dank ihres außerordentlich feinen Geruchssinns können Hunde Neugeborene im Wald und am Boden nistende Vögel mühelos aufspüren. Bereits ihre bloße Anwesenheit kann Waldtiere, die in dieser Zeit besonders empfindlich sind, aufschrecken und stressen. Das ONF (Office National des Forêts) betont: „Ihre Ruhe zu respektieren bedeutet, ihr Überleben, ihre Fortpflanzung und das Gleichgewicht der Waldökosysteme zu sichern."

Welche Regeln gelten den Rest des Jahres und im Umgang mit Wildtieren?

Außerhalb dieses Frühlingsfensters gelten etwas andere Vorschriften. Im Wald muss Ihr Hund stets unter Aufsicht bleiben und darf sich nicht weiter als 100 Meter von Ihnen entfernen. Je nach Gemeinde kann ein lokales Dekret die Leinenpflicht das ganze Jahr über vorschreiben – auch auf Forstwegen. Für bestimmte Hunderassen gelten dauerhaft verschärfte Auflagen: Angriffs-, Wach- und Schutzhunde müssen jederzeit angeleint und mit einem Maulkorb versehen sein.

Ein weiterer wichtiger Hinweis für jeden Waldausflug: Wildtiere sollten nur aus der Distanz beobachtet und keinesfalls angefasst oder gefüttert werden. Wer ein Jungtier berührt, riskiert, dass die Mutter es aufgrund des menschlichen Geruchs verstößt. Das Verbot, Wildtiere zu füttern oder sich ihnen zu nähern, gilt im gesamten Waldgebiet bis zum 30. Juni.

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