Landhäuser und Zweitwohnungsteuer 2026: Was Eigentümer jetzt wissen müssen
Viele Immobilienbesitzer glaubten, das Thema Wohnsteuer sei mit der Abschaffung für den Hauptwohnsitz erledigt. Doch weit gefehlt: Für Zweitwohnungen gilt die Steuer nach wie vor in vollem Umfang – und je nach Gemeinde kann der Betrag erheblich schwanken. Im Jahr 2026 nutzen zahlreiche Tourismus- und Landgemeinden diesen lokalen Steuerhebel weiterhin aktiv.
Seit 2024 ist die Zahl der Gemeinden, die einen Zuschlag erheben dürfen, deutlich gestiegen. Das bedeutet: Eigentümer von Landhäusern können von Jahr zu Jahr eine spürbar höhere Rechnung erhalten – ganz ohne Änderung ihrer persönlichen Situation.
In angespannten Wohnlagen: Zuschlag bis zu 60 % möglich
In Gemeinden, die offiziell als angespannte Wohngebiete eingestuft sind, darf der Gemeinderat einen Zuschlag auf die Zweitwohnungsteuer von 5 % bis 60 % des Gemeindeanteils beschließen.
Dieser Beschluss muss vor dem 1. Oktober des Vorjahres gefasst werden, damit er im Folgejahr greift. Konkret bedeutet das: Alle Zuschläge, die 2026 gelten, wurden vor dem 1. Oktober 2025 abgestimmt.
Das Verfahren hat sich in den vergangenen Jahren stark ausgeweitet. Im Jahr 2025 wandten bereits 1.628 Gemeinden diesen Zuschlag an – darunter 657 mit dem Höchstsatz von 60 %, verglichen mit rund 1.461 Gemeinden im Jahr 2024.
Besonders betroffen sind Regionen mit einem hohen Anteil an Ferienimmobilien: Küstengebiete, Alpenregionen, touristische Hochburgen und stadtnahe Lagen stehen dabei im Mittelpunkt.
So prüfen Sie, ob Ihr Landhaus 2026 betroffen ist
Der erste Schritt ist die Überprüfung, ob Ihre Gemeinde als angespanntes Wohngebiet eingestuft ist. Diese Information lässt sich über die offiziellen Verwaltungsportale abrufen.
Anschließend sollten Sie die Gemeinderatsbeschlüsse einsehen, um den lokal festgelegten Zuschlagsatz zu kennen. Zwei benachbarte Gemeinden können dabei deutlich unterschiedliche Sätze anwenden.
Wichtig ist außerdem, die Belegungserklärung für Immobilien im entsprechenden Online-Bereich aktuell zu halten. Wer Änderungen nicht meldet, riskiert eine Geldstrafe von 150 € pro Wohneinheit.
In bestimmten Situationen kann jedoch eine Ermäßigung des Zuschlags beantragt werden, insbesondere:
- wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen genutzt wird
- bei dauerhaftem Einzug in eine Pflegeeinrichtung
- wenn die Unterkunft unabhängig vom Willen des Eigentümers unbewohnbar ist
Um wie viel kann die Steuer 2026 konkret steigen?
Die Zweitwohnungsteuer berechnet sich auf Grundlage des katastermäßigen Mietwerts der Immobilie sowie der von den lokalen Behörden festgesetzten Steuersätze. Ein etwaiger Zuschlag bezieht sich ausschließlich auf den Gemeindeanteil.
Ein einfaches Rechenbeispiel: Beträgt der Gemeindeanteil 1.000 €, so kommen bei einem Zuschlag von 30 % weitere 300 € hinzu – bei einem Satz von 60 % sind es sogar 600 € zusätzlich.
Durch die jährliche Neubewertung der Katasterwerte und die schrittweise Ausweitung des Systems auf weitere Tourismusgemeinden kann der Unterschied zwischen zwei vergleichbaren Immobilien in verschiedenen Regionen erheblich werden.
Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, die lokalen Gemeinderatsbeschlüsse regelmäßig zu verfolgen und den Zweitwohnungsteuerbescheid nach seiner Veröffentlichung im persönlichen Steuerportal sorgfältig zu prüfen.












