Einkommensteuererklärung: Der Kalender 2025 im Detail
- Die Erklärungskampagne 2025 startet am 9. April 2026 und ist über Ihren persönlichen Bereich auf dem Steuerportal zugänglich.
- Wichtig: Die Abgabefrist variiert je nach Wohnort – die Steuerbehörde DGFIP unterteilt Frankreich dafür in drei Zonen.
- Wer lieber Formulare auf Papier nutzt, muss früher dran sein: Für die klassische Papiererklärung endet die Frist bereits am 19. Mai 2026.
Das Wichtigste dabei: Behalten Sie Ihre Zone im Blick und warten Sie nicht bis zur letzten Minute – besonders dann nicht, wenn Sie alle verfügbaren Steuervorteile ausschöpfen möchten.
Freibeträge und Steuergutschriften: Automatisch oder versteckt?
- Steuerfreibetrag für Personen ab 65 Jahren (zum 31.12.2025): Der für 2026 angehobene Betrag wird automatisch auf Ihr bereinigtes Nettoeinkommen 2025 angerechnet – ganz ohne zusätzlichen Aufwand Ihrerseits.
- Invaliditätsfälle: Dieser Freibetrag gilt auch für Empfänger einer Militärrente oder Unfallrente bei einer Erwerbsminderung von mindestens 40 % sowie für Inhaber eines Mobilitätsausweises mit dem Vermerk „Invalidität" bei einer Erwerbsminderung von mindestens 80 %.
- Zehnprozentiger Abzug auf Rentenleistungen: Trotz kontroverser Debatten im vergangenen Jahr bleibt dieser Abzug für 2026 bestehen. Die Obergrenze liegt bei 4.439 €, der Mindestbetrag bei 454 € pro Rentenempfänger.
Kurzum: Manche Vergünstigungen werden automatisch gewährt. Andere erfordern ein aufmerksames Ausfüllen bestimmter Felder in der Steuererklärung.
Alltagsausgaben: Haushaltshilfe, Hausnotruf und Pflegeeinrichtungen
- Steuergutschrift für häusliche Pflegeleistungen: Der Klassiker für Senioren! 50 % der angefallenen Kosten werden als Steuergutschrift anerkannt – unabhängig davon, ob Sie steuerpflichtig sind oder nicht. Die Obergrenze liegt bei 12.000 € jährlich (entspricht 6.000 € Gutschrift). Lebt eine Person über 65 Jahren im Haushalt, steigt das Limit auf 15.000 € (7.500 € Gutschrift). Bei einer Behinderung im Haushalt erhöht sich der Höchstbetrag sogar auf 20.000 € (10.000 € Gutschrift).
- Mit dem CESU+-Dienst entfällt die Notwendigkeit, den Gesamtbetrag vorzustrecken – Sie zahlen lediglich Ihren eigenen Anteil, und das in Echtzeit.
- Auch ein Abonnement für einen Hausnotruf-Dienst berechtigt zur gleichen Steuergutschrift, sofern der Anbieter eine Zulassung als „personenbezogener Dienstleister" besitzt.
- Pflegeheime und Einrichtungen für Langzeitpflege: Für Pflege- und Unterkunftskosten (abzüglich der Pflegezulage APA) wird eine Steuerermäßigung von 25 % gewährt. Die Obergrenze beträgt 10.000 € pro untergebrachter Person, was einer maximalen Ersparnis von 2.500 € jährlich entspricht.
Hinweis: 2025 ist das letzte Jahr, in dem eine Steuergutschrift von 25 % für bestimmte Barrierefreiheitsmaßnahmen beantragt werden kann – etwa den Austausch einer Badewanne oder die Installation von Haltegriffen. Die Obergrenze liegt bei 5.000 € für Alleinstehende bzw. 10.000 € für Paare. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Eine Person im Haushalt ist über 60 Jahre alt und weist einen Grad der Erwerbsminderung von mindestens 50 % auf.
- Das Einkommen darf weder zu niedrig noch zu hoch sein: zwischen 28.933 € und 31.094 € für den ersten Anteil, zuzüglich 9.301 € je weiteren halben Anteil. Ein Blick auf das offizielle Steuerportal genügt, um die eigene Berechtigung zu prüfen.
Besondere Steuervorteile für Senioren und Familien
- Zusätzlicher halber Steuerfreibetrag: Personen über 74 Jahren, die zum 31. Dezember 2025 im Besitz des Veteranenausweises oder einer militärischen Invalidenrente sind, profitieren davon. Anzugeben ist dies durch Ankreuzen des Feldes S (verheiratet/PACS) oder W (ledig/geschieden/verwitwet). Verwitwete Personen behalten diesen Vorteil ab dem vollendeten 74. Lebensjahr.
- Rentenversicherungs- und Behindertensparpolicen: Wer solche Verträge für ein behindertes Familienmitglied abschließt, erhält eine Steuerermäßigung von 25 % auf die im Laufe des Jahres gezahlten Prämien. Der Höchstbetrag liegt bei 1.525 €, erhöht sich um je 300 € pro unterhaltsberechtigtem Kind.
- Kostenlose Aufnahme eines Verwandten über 75 Jahren mit geringem Einkommen (unter 12.411,44 € jährlich): Für Unterkunft und Verpflegung können bis zu 4.039 € pro aufgenommener Person steuerlich abgezogen werden. Dieser Betrag gilt ebenso, wenn ein Elternteil dauerhaft im eigenen Haushalt lebt.
- Aufnahme eines Kindes: Abzug von 4.039 € pro Kind, bis zu 6.855 € einschließlich Schulkosten. Ist das Kind verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft, steigt der Höchstbetrag auf 8.079 €.
Die Liste der steuerlichen Vergünstigungen ab 65 Jahren ist deutlich umfangreicher, als die meisten ahnen – vorausgesetzt, man befasst sich ernsthaft damit. Fazit: In vielen Situationen beteiligt sich der Staat spürbar an den Kosten. Damit Ihnen nichts entgeht, halten Sie den Steuerkalender griffbereit, füllen Sie alle relevanten Felder sorgfältig aus – und scheuen Sie sich nicht, im Zweifelsfall das offizielle Steuerportal zu Rate zu ziehen. Es ist oft weniger kompliziert, als sein Ruf vermuten lässt.












