Steuern 2026: Mit den Feldern 6EU und 6EV können Sie 4.039 € abziehen, wenn Sie diese besondere Familiensituation leben

Steuern 2026: Die Felder 6EU und 6EV – das unbekannte Instrument für pflegende Angehörige

Sie haben Ihre 80-jährige Tante nach einem Sturz bei sich aufgenommen, oder einen verwitweten Nachbarn, der seine Miete nicht mehr stemmen kann? Wer einen hilfsbedürftigen Menschen ins eigene Zuhause holt, spürt das schnell im Geldbeutel – Einkäufe, Nebenkosten, Arzttermine. Beim Ausfüllen der Steuererklärung kommt dann oft noch die Angst dazu, etwas falsch zu machen, und viele übersehen Zeilen, die genau für solche Lebenslagen gedacht sind.

Die gute Nachricht: Das Finanzamt erkennt diese Aufwendungen für familiäre Unterstützung durchaus an. Man muss nur wissen, wo man schauen soll. Zwei unscheinbare Felder auf der Steuererklärung 2026 können die Steuerlast spürbar senken.

4.039 € Abzug: Wer hat Anspruch und welche Voraussetzungen gelten?

Um den Steuervorteil für 2026 in Anspruch nehmen zu können, müssen mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein. Die aufgenommene Person muss im betreffenden Jahr älter als 75 Jahre sein und dauerhaft bei Ihnen wohnen. Ihre zu versteuernden Einkünfte dürfen den ASPA-Höchstbetrag von 12.411,44 € für Alleinstehende nicht übersteigen.

Außerdem müssen die Ausgaben tatsächlich entstanden sein – Unterkunft, Verpflegung, Pflege, Nebenkosten – und im Falle einer Prüfung belegbar sein. Der Pauschalbetrag ist für die Steuererklärung 2026 auf 4.039 € pro aufgenommener Person festgesetzt. Es ist dabei nicht nötig, jeden einzelnen Beleg aufzulisten: Der Pauschalbetrag deckt den Alltag ab, solange die Aufnahme tatsächlich und durchgehend stattgefunden hat. Haben Sie mehrere Personen aufgenommen, die alle Kriterien erfüllen, wird der Betrag einfach mit der Anzahl der Aufgenommenen multipliziert.

Formular 2042 C: So füllen Sie 6EU und 6EV richtig aus

Kommen wir zur konkreten Eingabe. Im Formular 2042 C tragen Sie in das Feld 6EU die Gesamtsumme Ihrer Betreuungskosten als Pauschale ein – also 4.039 multipliziert mit der Anzahl der berechtigten, im Jahr 2025 bei Ihnen wohnenden Personen. In das Feld 6EV geben Sie schlicht die Anzahl der betroffenen Personen an.

Prüfen Sie anschließend, ob beide Angaben übereinstimmen. Und ganz wichtig: Verwechseln Sie diese Felder nicht mit dem Feld 6GU, das eine völlig andere Situation abdeckt. Das Feld 6GU kommt zum Einsatz, wenn Sie einen direkten Vorfahren – Eltern oder Schwiegereltern – im Rahmen der gesetzlichen Unterhaltspflicht unterstützen. Dort geht es um Unterhaltsleistungen oder tatsächliche Aufwendungen in realer Höhe, unter bestimmten Bedingungen.

Die Felder 6EU und 6EV hingegen betreffen die Aufnahme einer nahestehenden Person, die kein direkter Vorfahre ist – mit einer Pauschale, die die Erklärung vereinfacht. Zwei verschiedene Regelungen, zwei verschiedene Logiken: Wer sie durcheinanderbringt, riskiert eine Korrektur durch das Finanzamt.

Eine ältere Person bei sich aufnehmen: Steuerliche Auswirkungen und wichtige Nachweise

Dieser Vorteil ist keine Steuergutschrift, sondern ein Abzug vom zu versteuernden Einkommen. Das ist ein wichtiger Unterschied, denn die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz und Ihrer Haushaltssituation ab. Die Wirkung ist dennoch direkt: Der Pauschalbetrag senkt Ihre Bemessungsgrundlage, was sich bei der Berechnung in einer niedrigeren Steuerschuld niederschlägt. Kurz gesagt: eine spürbare Entlastung, wenn die Aufnahme das Haushaltsbudget belastet.

Bewahren Sie Nachweise über das gemeinsame Wohnen und die entstandenen Kosten auf: Wohnbescheinigungen, gemeinsame Meldenachweise, Rechnungen, Kontoauszüge und Quittungen. Halten Sie außerdem alle Dokumente bereit, die belegen, dass die Aufnahme durchgehend stattgefunden hat. Überprüfen Sie jedes Jahr erneut das Alter und die Einkommensverhältnisse der aufgenommenen Person, bevor Sie den Pauschalbetrag eintragen. Wenn Sie sich über den Verwandtschaftsgrad unsicher sind, klären Sie dies unbedingt, bevor Sie die Felder 6EU und 6EV verwenden.

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