Erbfall und Livret A: Die Sperrung, die kaum jemand einplant
Die Karte wird beim Abheben abgelehnt, das Online-Konto ist nicht mehr zugänglich, Rechnungen häufen sich an – dieses Szenario tritt schneller ein, als man denkt, wenn im Erbfall mehrere tausend Euro auf einem Livret A liegen. Selbst eine dem Ehepartner erteilte Vollmacht nützt dann nichts mehr: Der Zugriff auf das Guthaben endet sofort. Das Geld scheint verfügbar zu sein, ist es aber nicht länger. Besonders hart trifft dieser Moment, weil keinerlei Vorwarnung erfolgt.
Sobald die Bank vom Tod des Kontoinhabers erfährt, greift ein streng geregeltes gesetzliches Verfahren, das alle Einzelkonten einfriert – darunter auch das Livret A. Diese Maßnahme ist keine Strafe, sondern dient dem Schutz der Erben und der ordnungsgemäßen Abwicklung der Erbschaft. Für betroffene Familien und Ehepartner bedeutet sie dennoch eine echte bürokratische Sackgasse.
Livret A im Todesfall gesperrt: Regeln, Ausnahmen und wichtige Schwellenwerte 2026
Sobald die Bank über den Tod informiert wird, sperrt sie sämtliche Konten, die ausschließlich auf den Namen des Verstorbenen lauten: Girokonto, Livret A, LDDS, LEP oder PEL. Alle bestehenden Vollmachten werden automatisch ungültig. Kein Abheben ist mehr möglich – auch nicht durch den Ehepartner.
In bestimmten Fällen können jedoch noch einzelne Vorgänge stattfinden:
- Überweisungen, die vor dem Todesfall bereits angewiesen wurden, können noch ausgeführt werden,
- eingehende Überweisungen von Stellen, die vom Tod noch nicht informiert wurden, können weiterhin eingehen,
- Zinsen auf Sparkonten laufen bis zur endgültigen Schließung weiter.
Trotz dieser Sperrung kann die Bank bestimmte dringende Ausgaben aus dem verfügbaren Guthaben begleichen – bis zu einem Höchstbetrag von 5.965 €. Dazu zählen insbesondere:
- Beerdigungskosten,
- Kosten im Zusammenhang mit der letzten Krankheit,
- vom Verstorbenen geschuldete Steuern.
Liegt das gesamte Bankguthaben unter 5.965 € und ist kein Immobilienbesitz vorhanden, kann ein Erbe die Schließung der Konten direkt bei der Bank beantragen – ganz ohne notarielle Beteiligung.
Seit dem 1. Januar 2026 sind die Bankgebühren für die Bearbeitung einer Erbschaft auf 1 % des Guthabens begrenzt, mit einem Höchstbetrag von 857 €. In einfachen Fällen – insbesondere wenn das Gesamtguthaben unter 5.965 € liegt – entfallen diese Gebühren sogar ganz.
Warum die Bank das Geld auf dem Livret A nach einem Todesfall einfriert
Das Livret A ist ein streng persönliches Konto. Mit dem Tod des Inhabers fließen die darin enthaltenen Beträge automatisch in den Nachlass. Sie müssen erfasst, bewertet und gemäß den gesetzlichen Vorschriften unter den Erben aufgeteilt werden.
Würde ein sofortiger Zugriff erlaubt, könnten einzelne Erben benachteiligt oder die Berechnung der steuerlichen Ansprüche erschwert werden. Die Sperrung schützt daher rechtlich alle Anspruchsberechtigten gleichermaßen.
Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, empfehlen viele Notare, eine frei verfügbare Reserve auf einem gemeinsamen Konto mit der Bezeichnung „Herr oder Frau" zu halten. Der überlebende Mitinhaber kann dieses weiterhin nutzen, sofern keine Erben Einspruch erheben. Der auf den Verstorbenen entfallende Anteil wird allerdings dennoch in die Erbmasse einbezogen.
Wie lange bleibt das Geld nach einem Todesfall gesperrt?
Bei einer unkomplizierten Erbschaft – ohne Immobilien und mit wenigen Erben – kann die Kontoauflösung nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen verhältnismäßig schnell erfolgen.
In allen anderen Fällen erstellt ein Notar den Erbschein, erfasst das Vermögen und organisiert die Aufteilung. Die Dauer hängt stark von der Komplexität des Falles ab. In der Praxis bleibt das Guthaben häufig mehrere Monate gesperrt – manchmal zwischen 6 und 12 Monaten, wenn die Erbschaft zusätzliche Prüfungen oder den Verkauf einer Immobilie erfordert.
Umso wichtiger ist eine vorausschauende Planung: Wer außerhalb von Einzelkonten über sofort verfügbare Rücklagen verfügt, kann sich in einem ohnehin schwierigen Moment viele Unannehmlichkeiten ersparen.












