AAH und Erwerbsminderungsrente 2026: Die genaue Grenze, die Sie kennen müssen

AAH und Erwerbsminderungsrente 2026: Was Sie unbedingt wissen sollten

Viele Menschen mit Erwerbsminderung fragen sich, ob sie ihre Einkünfte 2026 durch die AAH aufstocken können. Die Erwerbsminderungsrente gleicht Verdienstausfälle durch Krankheit oder Unfall aus, während die AAH ein Mindesteinkommen für ein würdiges Leben sicherstellt. Zwei unterschiedliche Ansätze, ein gemeinsames Ziel: stabile finanzielle Absicherung.

Diese Leistungen werden von verschiedenen Stellen ausgezahlt: die Rente von der Sozialversicherung (CPAM), die AAH hingegen von der CAF oder der MSA. Die Reform zur Entkoppelung vom Partnerhaushalt (Oktober 2023) hat die Berechnung für Paare grundlegend verändert. Zudem ist im April 2026 eine Anpassung der Beträge geplant. Entscheidend ist dabei ein bestimmter Schwellenwert.

AAH als Differenzleistung: Kombinationsregeln und Berechnungsformel 2026

Die Kombination aus AAH und Rente ist möglich, wenn Sie die Voraussetzungen der AAH erfüllen – Wohnsitz, Alter, Einkommen – sowie einen Behinderungsgrad von mindestens 80 %, oder 50 bis 79 % bei erheblicher und dauerhafter Einschränkung der Beschäftigungsfähigkeit. Seit 2023 werden dank der Entkoppelung grundsätzlich nur noch Ihre persönlichen Einkünfte berücksichtigt.

Der Mechanismus funktioniert als Differenzleistung: Die AAH stockt Ihr Einkommen bis zum maximalen Vollauszahlungsbetrag auf. Zu Beginn des Jahres 2026 liegt diese Referenzgröße bei 1.033,32 € pro Monat – bis zur Anpassung im April 2026. Die Formel ist simpel: AAH = 1.033,32 € − monatliche Erwerbsminderungsrente. Konkretes Beispiel: Bei einer Rente von 335,29 € beträgt die AAH 698,03 €, was zusammen 1.033,32 € ergibt. Bei einer Rente von 1.601,89 € hingegen entfällt die AAH vollständig, da der Höchstbetrag überschritten ist.

Rentenkategorien und Beträge: Auswirkungen auf die AAH

Die Rentenhöhe richtet sich nach der jeweiligen Kategorie: Kategorie 1 entspricht 30 % des durchschnittlichen Jahresgehalts (zwischen 335,29 € und 1.177,50 €), Kategorie 2 beläuft sich auf 50 % (zwischen 335,29 € und 1.962,50 €), und Kategorie 3 entspricht ebenfalls 50 %, jedoch mit einem Zuschlag für Pflegebedürftigkeit (zwischen 1.623,42 € und 3.250,63 €). Je näher die Rente am AAH-Höchstbetrag liegt, desto geringer fällt der mögliche Ergänzungsbetrag aus.

In der Praxis eröffnen niedrigere Renten der Kategorie 1 häufig Anspruch auf eine spürbare AAH-Differenzleistung. Beispiel: Eine Rente von 900 € ergibt eine AAH von 133,32 €, also zusammen 1.033,32 €. Ein weiterer wichtiger Unterschied für Ihre Finanzplanung: Die Erwerbsminderungsrente ist steuerpflichtig und kann CSG/CRDS-Abgaben unterliegen, während die AAH vollständig steuer- und abgabenfrei ist.

AAH, ASI und Rente ab 62 Jahren: Was ändert sich dann?

Vor einem AAH-Antrag verlangt die Krankenversicherung zunächst, dass Sie die ASI (ergänzende Invaliditätszulage) beantragen. Nach dem Subsidiaritätsprinzip haben beitragsbasierte Ansprüche Vorrang. ASI und AAH können nicht gleichzeitig bezogen werden; die CAF prüft das Vorliegen einer ASI. In der Praxis erweist sich die AAH bei entsprechendem Behinderungsgrad oft als vorteilhafter, da sie bis zum AAH-Höchstbetrag aufstockt.

Mit 62 Jahren wird die Erwerbsminderungsrente in eine Berufsunfähigkeitsrente umgewandelt. Bei einem MDPH-Grad von ≥ 80 % kann die AAH-Differenzleistung die Rente weiterhin ergänzen, sofern diese unter dem Höchstbetrag bleibt. Bei einem Grad von 50 bis 79 % entfällt die AAH; in diesem Fall ist eventuell die ASPA als Aufstockung möglich. Wichtiger Hinweis: Die ASPA wird nach dem Erbfall bei einem Nachlass von über 100.000 € zurückgefordert.

Author

Nach oben scrollen