CAF-Überweisung am 5. Mai 2026: Warum diese Zahlung alles verändert
Auf Ihrem Kontoauszug wartet eine lang ersehnte gute Nachricht: Die CAF-Überweisung vom Dienstag, dem 5. Mai 2026, wird sich deutlich von der des Vormonats unterscheiden. Denn zum 1. April 2026 wurden die Familien- und Sozialleistungen der Caisse d'Allocations Familiales sowie der Mutualité Sociale Agricole um 0,8 % angehoben. Ziel war es, die Haushaltsbudgets einkommensschwacher Familien in Zeiten anhaltend hoher Preise zu schützen.
Viele Leistungsempfänger haben Anfang April jedoch noch keine Veränderung bemerkt – und das hat einen ganz konkreten Grund. Die Leistungen werden nachträglich ausgezahlt. Die April-Überweisung deckte also die Ansprüche des Monats März ab, die noch nach dem alten Berechnungsschema ermittelt wurden. Die neuen Beträge fließen erstmals mit der Überweisung am 5. Mai auf Ihr Konto – ganz automatisch, ohne dass Sie selbst aktiv werden müssen.
Neue Beträge für AAH, RSA, Familienleistungen und Aktivitätsprämie ab Mai 2026
Bei der AAH wurde eine symbolische Schwelle überschritten. Für eine alleinlebende Person ohne eigenes Einkommen steigt der Höchstbetrag von 1.033,32 Euro auf 1.041,59 € – ein Plus von 8,27 Euro. Mehr als 1,2 Millionen Leistungsempfänger sind davon betroffen, wobei der tatsächlich ausgezahlte Betrag weiterhin von den übrigen Haushaltseinkünften abhängt. Auch das RSA wird mechanisch angepasst: Eine alleinstehende Person ohne Wohnbeihilfe erhält künftig 651,69 €.
Die Zusammensetzung des Haushalts beeinflusst die Höhe des RSA erheblich: Ein Paar ohne Kinder erhält beispielsweise 977,54 Euro, ein Paar mit zwei Kindern 1.368,56 Euro. Die Aktivitätsprämie profitiert gleich doppelt: Der Grundbetrag für Alleinstehende beläuft sich auf 638,28 €, und eine gezielte Reform bringt für rund drei Millionen Haushalte mit Erwerbseinkommen im Schnitt +50 € pro Monat zusätzlich.
Bei den Familienleistungen wird die Berechnungsgrundlage BMAF auf 478,16 € angehoben. Als Orientierung: Für zwei Kinder (erste Einkommensstufe) beträgt die Beihilfe 152,26 €, für drei Kinder in einkommensschwachen Haushalten 347,32 €. Weitere Leistungen steigen ebenfalls: Die Unterhaltsbeihilfe ASF erreicht 200,78 € pro Kind für Alleinerziehende, die AEEH-Grundleistung klettert auf 153,01 €, und die Geburtsprämie beläuft sich nun auf 1.093,11 € pro Kind.
Was Ihre CAF-Überweisung tatsächlich ausweist – und was sich nicht ändert
Die Mai-Überweisung spiegelt die neu berechneten Ansprüche für den Monat April wider. Die CAF zahlt in der Regel am 5. des Monats aus – fällt dieses Datum auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Zahlung auf den nächsten Werktag. Die neuen Berechnungsgrundlagen werden automatisch auf alle im April bestehenden Ansprüche angewendet, ohne dass Sie Unterlagen einreichen müssen. Dennoch lohnt es sich, Ihre gemeldeten Einkünfte und Ihre Haushaltszusammensetzung in Ihren Unterlagen zu überprüfen.
Wichtig zu wissen: Nicht alle Sozialleistungen steigen im Mai. Die Wohnbeihilfen, darunter die APL, sind von dieser Anpassungsrunde ausgenommen und werden erst zum 1. Oktober separat aktualisiert. Ereignisgebundene Prämien wie Geburts- oder Adoptionszulagen folgen ebenfalls dem Nachzahlungsprinzip: Tritt das Ereignis im April ein, fließt der aktualisierte Betrag mit der Mai-Überweisung. Individuelle Abweichungen sind möglich, etwa aufgrund anderer Einkünfte, bestehender Wohnbeihilfen oder laufender Anpassungen Ihrer Leistungsakte.
Wer ist am 5. Mai 2026 betroffen – und wie prüft man seine CAF-Zahlung?
Am 5. Mai erhalten alle Leistungsempfänger ihre Zahlung, deren Ansprüche für April die AAH, das RSA, Familienleistungen, die Aktivitätsprämie, die ASF, die AEEH oder die Paje umfassen – sofern die üblichen Einkommensbedingungen erfüllt sind. Um Ihre konkreten Beträge einzusehen, besuchen Sie Ihren persönlichen Bereich auf caf.fr oder nutzen Sie die mobile CAF-App, Bereich „Zahlungen und Ansprüche". Dort finden Sie eine detaillierte Aufstellung der nach den April-Sätzen berechneten Leistungen.
Erscheint ein Betrag unverändert, vergleichen Sie Ihre Ansprüche für März und April und prüfen Sie Ihre zuletzt eingereichten Erklärungen. Die CAF überweist Leistungen hauptsächlich per Banküberweisung, bietet bei fehlendem Konto aber auch Zahlung per Scheck, Postanweisung oder auf eine mit einer Bankverbindung ausgestattete Prepaid-Karte an. Halten Sie Ihre Bankdaten in Ihrer Akte stets aktuell, um Verzögerungen zu vermeiden. Und behalten Sie die wichtigste Regel im Hinterkopf: Die Überweisung vom 5. Mai entspricht Ihren April-Ansprüchen – inklusive aller Anpassungen.












