Sparen als Paar: Der fatale Fehler beim Livret A, der Sie 2026 teuer zu stehen kommen kann

Paar und Livret A im Jahr 2026: Der tatsächlich geltende rechtliche Rahmen

Darf ein Paar zwei identische Livret-A-Konten besitzen – und ist das überhaupt legal? Diese Frage stellen Bankkunden immer wieder. Das Livret A ist ein gesetzlich geregeltes Sparprodukt, das klaren Vorschriften des französischen Währungs- und Finanzgesetzbuchs unterliegt. Individuelle Höchstgrenzen, das Fehlen gemeinsamer Konten sowie automatisierte Bankkontrollen bestimmen den finanziellen Alltag eines Haushalts ganz konkret.

Im Jahr 2026 basieren diese Regelungen auf einem konsolidierten Fundament, das durch ein Dekret vom März 2021 geschaffen wurde – mit endgültiger Umsetzung, die für Juli 2027 angekündigt ist. Die entscheidende Frage lautet: Wie viele Livret-A-Konten darf ein Paar zusammen halten, und wie hoch darf das Gesamtguthaben steigen? Die Antwort überrascht viele.

Wie viele Livret-A-Konten darf ein Paar 2026 besitzen – und bis zu welchem Höchstbetrag?

Ja, ein Paar darf insgesamt zwei Livret-A-Konten führen – jeweils eines pro Person. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet Artikel L221-3 des französischen Währungs- und Finanzgesetzbuchs, der festlegt, dass jede Person nur ein einziges Livret A besitzen darf – unabhängig davon, bei wie vielen Banken sie Kunde ist. Ein gemeinsames Livret A für zwei Personen gibt es schlicht nicht. Überweisungen von einem gemeinsamen Girokonto auf die jeweiligen Einzelkonten sind jedoch problemlos möglich.

Der individuelle Höchstbetrag liegt weiterhin bei 22.950 €. Für ein Paar ergibt sich damit eine kombinierte Obergrenze von 45.900 €. Haben minderjährige Kinder im Haushalt ebenfalls ein Livret A, erhöht sich der Gesamtrahmen entsprechend: bei einem Kind auf 68.850 €, bei zwei Kindern auf 91.800 € und bei drei Kindern auf 114.750 €. Kindersparbücher können ab Geburt eröffnet werden und stehen unter elterlicher Verwaltung. Zum Vergleich: Bei einem Zinssatz von 1,5 % erwirtschaftet ein Paar mit voll ausgeschöpften Konten jährlich 688,50 € netto – mit zwei Kindern sind es 1.377 €.

FICOBA-Kontrollen, Sanktionen und Eigentumsfragen beim Paar

Bereits vor der Kontoeröffnung prüft die Bank seit dem 1. Januar 2013 automatisch über das System FICOBA, ob für den Antragsteller bereits ein Livret A existiert. Wird ein Doppelkonto trotzdem angelegt, sieht Artikel 1739 des französischen Steuergesetzbuchs eine Geldbuße von 2 % des Guthabens auf dem zweiten Konto vor – mindestens jedoch 50 €. Zusätzlich drohen die Zwangsschließung des überzähligen Kontos sowie die Rückforderung zu Unrecht erhaltener Zinsen.

Wem gehört das Guthaben auf dem Livret A innerhalb einer Partnerschaft? Das hängt vom Güterstand ab. In der Zugewinngemeinschaft oder der allgemeinen Gütergemeinschaft gelten die Mittel als gemeinschaftliches Vermögen und werden im Scheidungsfall hälftig aufgeteilt. Bei Gütertrennung verbleiben sie ausschließlich beim Kontoinhaber. Im Rahmen der Errungenschaftsbeteiligung sind die Mittel während der Ehe individuell zuzuordnen, unterliegen jedoch bei Auflösung einer besonderen Abrechnung. Beim PACS (standardmäßig Gütergemeinschaft zu gleichen Teilen) gelten die Guthaben als gemeinschaftlich. Bei unverheirateten Lebenspartnern gehören die Mittel ausschließlich dem Kontoinhaber. Im Todesfall sind Ehepartner und PACS-Partner von Erbschaftssteuern auf dieses Sparbuch befreit.

Wie optimiert ein Paar seine Ersparnisse über die zwei Livret-A-Konten hinaus?

Das LDDS (Livret de développement durable et solidaire) bietet eine risikofreie Ergänzung: Mit einem Höchstbetrag von 12.000 € pro Person und 24.000 € für ein Paar sind die Zinsen steuerfrei. Wie alle geregelten Sparprodukte ist auch das LDDS ein Einzelkonto und lässt sich problemlos mit dem Livret A kombinieren.

Das LEP (Livret d'épargne populaire) ist die Premiumoption für anspruchsberechtigte Haushalte: Höchstbetrag 10.000 € pro Person, Zinssatz 2,50 % netto seit dem 1. Februar 2026, Zinsen steuerfrei. Die Einkommensgrenzen für 2026 in Frankreich liegen bei 23.028 € steuerpflichtigem Referenzeinkommen für den ersten Anteil und 35.326 € für zwei Anteile (verheiratetes oder per PACS verbundenes Paar). Die Bank prüft die Berechtigung direkt mit der Steuerverwaltung. Die optimale Kombination für ein anspruchsberechtigtes Paar: 2 Livret A (45.900 €) + 2 LEP (20.000 €) + 2 LDDS (24.000 €) = 89.900 € steuerfreies Sparkapital, das jährlich rund 1.548,50 € Nettozinsen abwirft – unter Berücksichtigung des höheren LEP-Zinssatzes.

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