Ab 60: Wie ein juristisches Detail im Eherecht Ihre Ersparnisse gefährden kann
Viele Menschen glauben, ihr Vermögen sei kurz vor der Rente endlich in sicheren Händen. Doch unter dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft können Schulden, die nur ein Ehepartner eingeht, das finanzielle Gleichgewicht des Paares ernsthaft erschüttern. Gehälter, während der Ehe angespartes Vermögen und gemeinsam erworbene Güter gehören zum gemeinschaftlichen Vermögen – und unter bestimmten Umständen auch ein Teil der Schulden.
Das Risiko wird häufig unterschätzt oder gar nicht erst erkannt. Ratenkredite, wiederholte Kontoüberziehungen oder unauffällige finanzielle Verpflichtungen können das gemeinsame Vermögen schwächen – selbst dann, wenn der andere Ehepartner davon nichts weiß. Eine zentrale Rolle spielt dabei eine Regelung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Wenn Schulden eines Ehepartners das ganze Paar treffen können
Das deutsche Familienrecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine gemeinsame Haftung beider Eheleute vor – nämlich dann, wenn Schulden im Zusammenhang mit dem Unterhalt der Familie oder der Erziehung der Kinder entstanden sind. Das bedeutet konkret: Ein Ehepartner kann für finanzielle Verbindlichkeiten haften, die der andere für den laufenden Haushalt eingegangen ist.
Diese Mithaftung hat jedoch klare Grenzen. Sie greift nicht bei offensichtlich übermäßigen Ausgaben und auch nicht bei größeren Darlehen, die ohne Zustimmung beider Eheleute aufgenommen wurden. Rein persönliche Schulden – etwa aus riskanten Geldanlagen, einer selbstständigen Tätigkeit oder bestimmten privaten Ausgaben – können je nach Sachlage vom gemeinschaftlichen Vermögen ausgenommen sein.
Im Streitfall kommt es letztlich darauf an, wie ein Gericht die tatsächliche Natur der jeweiligen Ausgaben bewertet. Das macht die Sache komplizierter, als sie auf den ersten Blick wirkt.
Gütertrennung: Der wirksamste Schutz für Ihr Vermögen ab 60
Ein Wechsel des Güterstands schafft in vielen Fällen klare Verhältnisse. Bei der Gütertrennung verwaltet jeder Ehepartner sein Einkommen, sein Vermögen und seine Schulden vollständig eigenständig. Die gegenseitige Haftung für Haushaltskosten bleibt zwar bestehen, aber persönliche finanzielle Verpflichtungen des anderen greifen nicht automatisch auf das eigene Vermögen über.
Dieser Schritt gewinnt ab dem 60. Lebensjahr besondere Bedeutung – genau dann, wenn die Ersparnisse strategisch wichtiger werden und die Einkommenssituation sich stabilisiert. Im Falle finanzieller Schwierigkeiten eines Partners lassen sich so die eigenen Vermögenswerte wirkungsvoll schützen.
Güterstand ändern nach 60: Ablauf, Fristen und tatsächliche Kosten
Seit einer gesetzlichen Neuregelung ist es möglich, den Güterstand jederzeit durch einen notariellen Akt zu ändern – vorausgesetzt, die Änderung liegt im Interesse der Familie. Volljährige Kinder und Gläubiger werden informiert und haben drei Monate Zeit, Widerspruch einzulegen. Wenn Einsprüche vorliegen oder minderjährige Kinder betroffen sind, kann eine gerichtliche Genehmigung erforderlich werden.
Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Vermögens. Bei einem unkomplizierten Fall ohne aufzuteilende Immobilien bewegen sie sich in der Regel zwischen 1.000 und 1.500 Euro. Kommt ein Eigentumsübertrag von Immobilien hinzu, können zusätzliche Gebühren anfallen.
Der notarielle Akt entfaltet seine Wirkung zwischen den Eheleuten unmittelbar mit der Unterzeichnung. Gegenüber Dritten gilt er erst nach Abschluss der entsprechenden Bekanntmachungsformalitäten. Ein unscheinbarer Schritt – aber oft der entscheidende, um das finanzielle Fundament des Paares vor der Rente zu sichern.












