AAH 2026: Betrag, Voraussetzungen und MDPH-Verfahren im Überblick
Seit dem 1. April 2026 gilt ein angepasster Betrag, die Berechnungsgrundlage wurde durch die Entkoppelung vom Partnerseinkommen grundlegend verändert, und Freibeträge sollen Erwerbstätigkeit fördern – die Behindertenbeihilfe für Erwachsene entwickelt sich weiter, verfolgt aber dasselbe Ziel: ein Mindesteinkommen für Menschen mit Behinderung zu sichern. Für betroffene Haushalte geht es 2026 um zweierlei: die genauen Regeln zu verstehen und Fehler beim Antrag zu vermeiden, die den Leistungsbeginn verzögern können.
Eines vorab: Die AAH ist eine Differenzialleistung, die an einen anerkannten Grad der Behinderung sowie an Ihre persönlichen Einkünfte geknüpft ist. Die Einstufung erfolgt durch die MDPH und kann die Anerkennung einer RSDAE erfordern, wenn der Behinderungsgrad zwischen 50 und 79 Prozent liegt. Auf dem Papier klingt das unkompliziert – in der Praxis lauern jedoch einige Stolperfallen.
AAH-Betrag 2026: Offizielle Zahlen und tatsächliche Berechnung
Der Vollbetrag liegt seit dem 1. April 2026 bei 1.041,59 € pro Monat, was einer Erhöhung von +0,8 % entspricht. Bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer Inhaftierung von mehr als 60 Tagen sinkt die Auszahlung auf 30 Prozent – das entspricht rund 312,48 € – sofern keine gesetzlichen Ausnahmen greifen. Die Leistung ist einkommenssteuerfrei. Wer in einer eigenen Wohnung lebt und die entsprechenden Bedingungen erfüllt, kann zusätzlich die MVA-Zulage von 104,77 € monatlich erhalten.
Beim Einkommen liegt die jährliche Obergrenze für Alleinstehende bei 12.499 €. Die Berechnung ist linear und folgt der Formel: ausgezahlte AAH = 1.041,59 € − anrechenbare Einkünfte. Auf Arbeitseinkommen werden großzügige Freibeträge angewendet – 80 Prozent auf den ersten Einkommensbereich und 40 Prozent darüber hinaus. Seit der Entkoppelung vom Partnerseinkommen im Oktober 2023 zählen ausschließlich Ihre eigenen Einkünfte. Konkret bedeutet das: Bei einem Gehalt von 800 € aus einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt reduziert sich die AAH nur um etwa 261 €.
Voraussetzungen 2026: Behinderungsgrad, RSDAE und Laufzeit
Um Anspruch auf die Leistung zu haben, müssen Sie mindestens 20 Jahre alt sein – oder 16 Jahre, wenn Sie nicht mehr als unterhaltsberechtigt gelten. Außerdem ist ein stabiler Aufenthalt in Frankreich erforderlich, und Personen ohne französische Staatsbürgerschaft benötigen einen gültigen Aufenthaltstitel. Medizinisch gibt es zwei Zugangswege: ein Behinderungsgrad von mindestens 80 Prozent, oder ein Grad zwischen 50 und 79 Prozent verbunden mit einer von der CDAPH anerkannten RSDAE. Entscheidend ist dabei nicht die Diagnose selbst, sondern die tatsächlichen Auswirkungen auf den Alltag.
Die Bewilligungsdauer richtet sich nach dem Einzelfall. Bei einem Behinderungsgrad von mindestens 80 Prozent ohne Aussicht auf Verbesserung kann die AAH unbefristet gewährt werden; ansonsten gilt eine Laufzeit von ein bis zehn Jahren. Liegt der Grad zwischen 50 und 79 Prozent, beträgt die Höchstlaufzeit ein bis fünf Jahre – eine unbefristete Bewilligung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Die MVA-Zulage ist ausschließlich für Personen mit einem Grad von 80 Prozent oder mehr vorgesehen, sofern die Wohnbedingungen stimmen und keine Berufstätigkeit ausgeübt wird. Stellen Sie den Verlängerungsantrag spätestens sechs Monate vor Ablauf – das gibt Ihnen ausreichend Puffer.
Wer zahlt die AAH und wie gelingt der MDPH-Antrag?
Die MDPH ist nicht die auszahlende Stelle – sie bearbeitet den Antrag, während die CDAPH den Behinderungsgrad, die RSDAE und die Leistungsdauer festlegt. Die monatliche Auszahlung erfolgt durch die CAF im allgemeinen Sozialversicherungssystem oder durch die MSA für Personen im landwirtschaftlichen Bereich. Nach dem Bescheid berechnet die zuständige Stelle die Leistung und zahlt sie aus. Wer erwerbstätig ist, muss vierteljährlich eine Einkommenserklärung einreichen – wird diese versäumt, werden die Zahlungen ausgesetzt.
Der Antrag wird bei der MDPH eingereicht und umfasst das Formular Cerfa 15692*01 sowie ein ärztliches Attest auf dem Formular Cerfa 15695*01, das nicht älter als 12 Monate sein darf. Dazu kommen Personalausweis, Wohnsitznachweis, Steuerbescheid und relevante medizinische Unterlagen. Die Entscheidung fällt innerhalb von vier Monaten; bleibt sie aus, gilt das Schweigen als stillschweigende Ablehnung – gegen die ein Widerspruch möglich ist. Reichen Sie Ihren Antrag frühzeitig ein, besonders bei Verlängerungen. Je nach Situation lassen sich folgende Leistungen kombinieren: APL-Wohngeld, PCH-Pflegeleistung, die MVA-Zulage für Personen ab 80 Prozent sowie die Aktivitätsprämie bei Berufstätigkeit.












