Steuererklärung 2026: Der unsichtbare Fehler in den Feldern 1AS und 1BS, der eine Nachprüfung auslöst

Steuern 2026 für Rentner: Die versteckte Falle mit teuren Folgen

Seit dem 9. April läuft die Erklärungskampagne – und Jahr für Jahr tappt dieselbe Gruppe in dieselbe Falle. Millionen von Senioren füllen ihre Steuererklärung aus, ohne einen entscheidenden Fehler zu bemerken. Die vorausgefüllten Beträge auf dem Bildschirm wirken auf den ersten Blick korrekt. Doch ein einziger buchhalterischer Feinheit kann die gesamte Berechnung durcheinanderbringen.

Frankreichs rund 17 Millionen Rentner erhalten im Durchschnitt 1.692 Euro netto pro Monat. Über ein ganzes Jahr hinweg kann eine unsichtbare Abweichung von wenigen hundert Euro den fälligen Steuerbetrag – oder sogar die Steuerklasse – verändern. Manche addieren einfach ihre Monatsüberweisungen, andere „korrigieren" die vorausgefüllten Angaben in guter Absicht. Genau dort schnappt die Falle zu.

Zu versteuerndes Netto vs. ausgezahltes Netto: Der Fehler in 1AS/1BS, der zur Nachprüfung führt

Der zu deklarierende Betrag ist das zu versteuernde Nettoeinkommen – nicht der tatsächlich ausgezahlte Betrag. Der erste Wert enthält den nicht abzugsfähigen Anteil der CSG – in der Regel 2,40 % der Bruttorente –, weshalb er stets höher ausfällt als die eingegangene Überweisung. Wer einfach seine zwölf Monatsüberweisungen zusammenzählt, deklariert zu wenig und riskiert eine steuerliche Nachprüfung. Der korrekte Betrag steht auf dem jährlichen Rentennachweis der Rentenkasse – nicht auf dem Kontoauszug.

Wo trägt man diesen Betrag 2026 ein? Im Abschnitt „Löhne, Gehälter, Renten und Leibrenten" des Formulars 2042: Feld 1AS für den Hauptsteuerpflichtigen, 1BS für den Ehepartner und 1CS für eine unterhaltsberechtigte Person. Wer mehrere Renten bezieht, addiert alle zu versteuernden Nettobeträge der einzelnen Kassen und trägt die Summe ein. Die Hinterbliebenenrente wird in demselben Feld angegeben wie die eigene Rente.

Automatischer Abzug von 10 %: So vermeiden Sie den doppelten Abzug

Renten profitieren von einem automatisch angewandten Abzug von 10 %. Die Obergrenze für 2026 beträgt für den gesamten Haushalt 4.321 Euro, die Untergrenze liegt bei 442 Euro pro Rentner. Ein einfaches Beispiel: Bei 20.000 Euro zu versteuerndem Nettoeinkommen beläuft sich der Abzug auf 2.000 Euro; bei einem Ehepaar mit 38.000 Euro wird er auf 4.321 Euro begrenzt. Ziehen Sie diesen Betrag niemals selbst vom deklarierten Betrag ab – das erzeugt eine Unstimmigkeit in der Erklärung.

Die Felder 1AS/1BS sind zwar vorausgefüllt, doch bei einem Kassenwechsel, einer ausländischen Rente, die nicht übermittelt wurde, Nachzahlungen oder dem Beginn einer Hinterbliebenenrente können Fehler auftreten. Vergleichen Sie die vorausgefüllten Beträge systematisch mit den Jahresnachweisen jeder einzelnen Kasse. Im Zweifelsfall nutzen Sie den Steuerrechner 2026 mit dem korrekten zu versteuernden Nettobetrag. Zu beachten: Die ASPA (Grundsicherung im Alter) ist nicht steuerpflichtig, während der Rentenzuschlag von 10 % für Kinder sehr wohl besteuert wird.

Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen: Was ändert sich 2026 mit dem neuen Feld?

Für mehr als 5 Millionen Haushalte, die die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nutzen, gibt es dieses Jahr eine wichtige Neuerung. Zusätzlich zum bekannten Feld 7DB und den Angaben im Anhang 2042 RICI muss nun auch die Identität des Anbieters – also Organisation, Unternehmen, Verein oder direkt beschäftigte Hilfskraft, auch über den Cesu-Gutschein bezahlt – angegeben werden. Das Ziel ist klar: eine bessere Transparenz gegenüber dem Parlament über die tatsächliche Nutzung dieser Steuerermäßigung.

Diese Anpassung ist eine Reaktion auf die stetig steigenden Kosten des Programms, das 2025 bereits mehr als 6,5 Milliarden Euro verschlungen hat. Praktisch bedeutet das: Sammeln Sie alle Belege und Anbieteridentifikationen, bevor Sie Ihre Erklärung einreichen. Die goldene Regel bleibt dieselbe wie bei den Renten – gehen Sie stets vom offiziellen Nachweis des jeweiligen Anbieters aus, prüfen Sie die vorausgefüllten Angaben und nehmen Sie keine manuellen Abzüge vor. Einfach, aber entscheidend, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

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