Steuern 2026: Felder 5KU und 5NP vergessen kann viele Franzosen bis zu 1.500 € kosten

Steuern 2026: Felder 5KU und 5NP – die Falle bei Nebenverdiensten

Die Steuerkampagne 2026 für Einkünfte aus dem Jahr 2025 ist eröffnet – und sie bringt einen kostspieligen Fehler wieder ins Rampenlicht, der besonders Menschen mit kleinen Zusatzverdiensten teuer zu stehen kommt. Auf der Steuerplattform werden zwei entscheidende Zeilen von vielen einfach übersehen: Feld 5KU und Feld 5NP. Dabei bestimmen genau diese Felder, wie Einnahmen aus Nachhilfe, Haushaltsdienstleistungen, mobilem Friseurservice, Yoga- oder Musikunterricht steuerlich behandelt werden.

Wer diese Angaben weglässt, verliert automatisch Anspruch auf Steuerfreibeträge, die die Steuerlast erheblich senken können. Das Vorausfüllen durch die Finanzverwaltung hilft zwar, erfasst aber solche unterschiedlichen Einnahmequellen in der Regel nicht. Es liegt also an jedem Steuerpflichtigen selbst, die Art der Tätigkeit korrekt anzugeben. Rentner, Studierende, Hausfrauen oder Arbeitnehmer, die ihr Einkommen aufbessern – alle sind gleichermaßen betroffen.

Felder 5KU und 5NP: Wozu sie im Formular 2042 C PRO dienen

Feld 5KU ist für intellektuelle und kreative Dienstleistungen vorgesehen, die unter den nicht-professionellen Micro-BNC fallen – also Nachhilfe, Musikunterricht, Yoga, Coaching und ähnliche Tätigkeiten. Im Formular 2042 C PRO wird dort der jährliche Gesamtbetrag der erzielten Einnahmen eingetragen. Liegen die Einnahmen unter 77.700 €, gewährt die Finanzverwaltung automatisch einen Abzug von 34 Prozent – mindestens jedoch 305 €. Das bedeutet: Nur ein Teil der deklarierten Summe ist überhaupt steuerpflichtig.

Feld 5NP hingegen gilt für manuelle und gewerbliche Leistungen im Rahmen des nicht-professionellen Micro-BIC – etwa Reinigungsarbeiten, Tierbetreuung, kleine Handwerksarbeiten oder Dienstleistungen bei Privatpersonen. Auch hier wird der jährlich eingenommene Betrag im Formular 2042 C PRO angegeben. Besteuert wird dann nur der verbleibende Anteil nach einem Abzug von 50 Prozent (mindestens 305 €). Wer in dieser Kategorie im Jahr weniger als 305 € verdient, zahlt darauf sogar überhaupt keine Steuern.

5KU/5NP vergessen: Zu hohe Steuern heute – und Nachprüfungsrisiko morgen

Wer die Felder 5KU oder 5NP leer lässt, verzichtet auf diese automatischen Freibeträge und zahlt schlicht zu viel. Die Steuerbehörde hat nicht immer vollständige Informationen über Nebentätigkeiten – besonders wenn sie nicht über meldepflichtige Arbeitgeber abgewickelt werden. Eine nachträgliche Korrektur stellt die richtige Berechnung wieder her und beugt unangenehmen Nachzahlungen vor.

Ein wenig bekannter Zusatzvorteil: Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerpflichtige auch von der Mehrwertsteuer befreit sein, wenn ihre Einnahmen unter 36.800 € bleiben.

Feld 8UU – die zweite, oft übersehene Falle

Ein weiterer häufiger Fehler betrifft Feld 8UU – und trifft oft dieselben Personengruppen. Dieses Feld dient dazu, Konten anzugeben, die im Ausland geführt werden. Wer diese Angabe vergisst, riskiert ein Bußgeld von 1.500 € pro nicht deklariertem Konto. Liegt das Konto in einem steuerlich nicht kooperativen Staat, steigt die Strafe sogar auf 10.000 €.

Zwei vergessene Felder, zwei böse Überraschungen. Die Kombination aus nicht gemeldeten Nebenverdiensten und ausländischen Konten kann die Steuerlast auf einen Schlag massiv in die Höhe treiben.

Wie man in 2026 die doppelte Steuerfalle vermeidet

Wer seine Steuererklärung 2026 sicher gestalten möchte, sollte zunächst die Art seiner Nebeneinkünfte klären: Handelt es sich um intellektuelle oder künstlerische Tätigkeiten, kommt Feld 5KU zum Einsatz. Sind es manuelle oder gewerbliche Leistungen, ist Feld 5NP die richtige Wahl. Ob die Einnahmen über eine Plattform oder direkt von Privatpersonen gezahlt wurden, spielt keine Rolle – entscheidend ist, den Jahresbetrag in das passende Feld einzutragen. Damit wird der gesetzlich vorgesehene Freibetrag automatisch ausgelöst.

Im nächsten Schritt sollte geprüft werden, ob im Ausland Bankkonten bestehen – auch solche, die selten genutzt oder längst vergessen wurden. Ist das der Fall, muss Feld 8UU angekreuzt werden. Die Abgabefristen für einen Großteil Frankreichs laufen bis Ende Mai. Ein kurzer, gezielter Blick auf die Steuererklärung reicht aus, um unnötig hohe Zahlungen zu vermeiden – und eine vermeidbare Strafe erst gar nicht entstehen zu lassen.

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