Steuern 2026: Fristen nach Département – was sich für Ihre Erklärung ändert
Drei Fristen, nicht mehr und nicht weniger. Die Einkommenssteuerkampagne 2026 wurde am Donnerstag, den 9. April eröffnet – doch sie endet nicht für alle gleichzeitig. Die französische Steuerbehörde DGFiP und das Wirtschaftsministerium haben je nach Wohndépartement unterschiedliche Abgabefristen festgelegt. Jeder Haushalt muss sich daher an eine bestimmte Zone halten, um seine Einkommensteuererklärung 2025 online einzureichen.
Das Prinzip ist eindeutig: Die große Mehrheit der Steuerpflichtigen reicht die Erklärung digital ein, wobei die jeweilige Frist variiert. Die Steuerbescheide werden dann im Hochsommer bereitgestellt. Die Fristen erstrecken sich von Ende Mai bis Anfang Juni – je nach Zone. Welche für Sie gilt, hängt von einer einzigen Zahl ab: Ihrer Départementnummer.
Fristen nach Zone: Finden Sie Ihr Département und Ihre Abgabefrist
Zone 1 umfasst die Départements 01 (Ain) bis 19 (Corrèze) sowie im Ausland ansässige Steuerpflichtige. Hier gilt der Donnerstag, 21. Mai 2026 um 23:59 Uhr als letzter Abgabetermin. Für Zone 2, also die Départements 20 (Korsika) bis 54 (Meurthe-et-Moselle), läuft die Frist bis zum Donnerstag, 28. Mai 2026 um 23:59 Uhr. Die Départements 55 (Meuse) bis 974 (Réunion) sowie 976 (Mayotte) fallen in Zone 3 – dort endet die Frist am Donnerstag, 4. Juni 2026 um 23:59 Uhr.
Diese offiziellen Termine gelten verbindlich für alle Nutzer der Online-Steuererklärung. Um Verwechslungen zu vermeiden, prüfen Sie einfach Ihre Départementnummer und ordnen Sie diese der entsprechenden Zone zu. Ein wichtiger Tipp: Reichen Sie Ihre Erklärung möglichst frühzeitig ein. In den letzten Stunden vor Fristablauf kommt es erfahrungsgemäß zu erheblichen Überlastungen der Server.
Online- oder Papiererklärung: Regelungen 2026 und Sonderfälle
Grundsätzlich sind alle Steuerpflichtigen verpflichtet, ihre Erklärung digital über ihr persönliches Konto auf impots.gouv.fr einzureichen. Wer keinen Internetzugang hat, darf weiterhin eine Papiererklärung verwenden. Die entsprechenden Formulare wurden zwischen dem 27. März und dem 17. April 2026 an berechtigte Haushalte verschickt.
Die Abgabefrist für Papiererklärungen ist einheitlich auf den Dienstag, 19. Mai 2026 um 23:59 Uhr festgesetzt – maßgeblich ist dabei der Poststempel, auch für im Ausland lebende Franzosen. Das Wirtschaftsministerium betont ausdrücklich, dass die Papiererklärung ausschließlich für Steuerpflichtige vorgesehen ist, die bereits im Jahr 2025 auf diesem Weg erklärt haben. Alle anderen müssen zwingend die digitale Variante nutzen.
Was passiert nach dem Absenden – und welche Strafen drohen bei Verspätung?
Haben Sie nach dem Absenden einen Fehler entdeckt? Kein Problem: Während der laufenden Kampagne können Sie Ihre Erklärung jederzeit über Ihr persönliches Online-Konto korrigieren. Wer hingegen die für sein Département geltende Frist verpasst, riskiert einen Aufschlag von rund 10 Prozent auf die fällige Steuerschuld. Nach einer förmlichen Mahnung kann dieser Zuschlag sogar auf nahezu 20 Prozent ansteigen. Die klügste Strategie: so früh wie möglich einreichen und bei Bedarf nachträglich korrigieren.
Den Einkommensteuerbescheid erhalten Sie je nach Ihrer Situation – ob Nachzahlung, Erstattung oder ausgeglichenes Konto – zwischen dem 24. und 31. Juli 2026 in Ihrem Online-Konto. Wer noch einen Papierbescheid erhält, muss bei einer Nachzahlung zwischen dem 23. Juli und dem 20. August damit rechnen. Bei einer Erstattung oder fehlendem Restsaldo erfolgt der Versand bis zum 28. August 2026. Die Zeitpläne mögen sich unterscheiden – doch alles ist klar auf den Sommer ausgerichtet.












