Medizinische Leistungen über 120 €: Die neue Regel der Krankenversicherung belastet das Budget der Franzosen

Schwere medizinische Eingriffe: Pauschalbeteiligung steigt ab 1. April 2026 auf 32 €

Teure Behandlungen werden für Patienten künftig spürbar kostspieliger. Ab dem 1. April 2026 steigt die Pauschalbeteiligung für schwere medizinische Eingriffe mit einem Tarif von mindestens 120 € von bisher 24 € auf 32 €. Die Maßnahme wurde per Dekret festgelegt, das am 31. März im Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Sie gilt für Behandlungen in Arztpraxen, Gesundheitszentren, Krankenhäusern sowie bei Hausbesuchen. Damit verändert sich der Anteil, den die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt – und das wirkt sich direkt auf die endgültige Rechnung aus.

Diese Erhöhung folgt unmittelbar auf die bereits im März angehobenen Krankenhauspauschalen und sorgt sowohl bei Patienten als auch beim medizinischen Fachpersonal für wachsenden Unmut. Die Pauschalbeteiligung wird zusätzlich zur Erstattung der Sozialversicherung erhoben und muss vom Versicherten selbst getragen werden – es sei denn, seine Zusatzversicherung übernimmt diesen Betrag.

Eigenanteil und Zusatzversicherungen: Eine Kostenverlagerung mit Folgen

In den meisten Fällen übernehmen Zusatzversicherungen diese 32 €, sofern der Vertrag als verantwortungsvoller Vertrag eingestuft ist. Allerdings haben rund 2,5 Millionen Menschen keine Zusatzversicherung und müssen die Kosten vollständig aus eigener Tasche zahlen.

Erschwerend kommt hinzu, dass bereits im März weitere Pauschalen erhöht wurden: Die Krankenhauspauschale stieg von 20 auf 23 € pro Tag, die Notaufnahmepauschale von 19,61 auf 23 €, und in der Psychiatrie von 15 auf 17 €. Die finanzielle Belastung wächst damit von mehreren Seiten gleichzeitig.

Die Organisation France Asso Santé äußerte sich am 20. Februar scharf kritisch: „Wie weit sollen Kranke noch zur Kasse gebeten werden? Wir sind wütend. Wieder einmal werden Menschen aufgefordert, mehr für ihre Gesundheitsversorgung zu zahlen. Das ist ungerecht und zutiefst schockierend." Im Rahmen des PLFSS 2026 wird die Kostenverlagerung auf 400 Millionen Euro geschätzt. Andere Schätzungen sprechen von 400 bis 530 Millionen Euro auf Jahresbasis sowie einem außerordentlichen Beitrag von rund einer Milliarde Euro, der den Zusatzversicherungen im Jahr 2026 auferlegt wird. Die logische Folge: steigende Prämien für Versicherte.

PLFSS 2026, Cnam und verantwortungsvolle Verträge: Wie das System ineinandergreift

Rechtlich stützt sich die Pauschalbeteiligung auf Artikel L.160‑14 des Sozialgesetzbuches sowie auf das Dekret Nr. 2026‑228. Sie greift bei Leistungen ab 120 € und wird im Falle eines Krankenhausaufenthalts nur einmal pro qualifizierendem Aufenthalt fällig.

Bestimmte Personengruppen sind von der Zahlung befreit – darunter Empfänger der ergänzenden Solidargesundheitsversicherung sowie Begünstigte der staatlichen Krankenversorgung. Für alle anderen übernimmt, sofern vorhanden, die Zusatzversicherung diesen Anteil.

Der Verwaltungsrat der Cnam lehnte die Anhebung auf 32 € am 3. März ausdrücklich ab und kritisierte das Eilverfahren bei den übrigen Pauschalen, das keine angemessene Stellungnahme ermöglichte. Als Reaktion auf die wachsende Kritik kündigte die Regierung an, den verantwortungsvollen Vertrag zu überarbeiten – ein Instrument, dem Zusatzversicherungsträger vorwerfen, als Verschiebebahnhof für Kosten zu dienen. Bereits im Februar wurde eine Arbeitsgruppe zur Neugestaltung des Verhältnisses zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung eingesetzt.

Wer zahlt mehr – und wie lässt sich die Belastung begrenzen?

Wer eine leistungsstarke Zusatzversicherung besitzt, kann den Eigenanteil bei der 32-Euro-Pauschale auf null reduzieren – allerdings droht im Gegenzug eine Erhöhung der Jahresprämie. Ohne Zusatzversicherung ist die Mehrbelastung dagegen sofort und unmittelbar spürbar: Jeder schwere Eingriff kostet 32 € mehr.

Ein konkretes Rechenbeispiel verdeutlicht den Unterschied: Für einen dreitägigen Krankenhausaufenthalt mit schwerem Eingriff fielen bisher 3 × 20 € + 24 € = 84 € an – künftig sind es 3 × 23 € + 32 € = 101 €. Für ein knappes Haushaltsbudget ist das ein deutlicher Unterschied.

Um die Auswirkungen zu begrenzen, empfiehlt es sich, den eigenen Versicherungsvertrag genau zu prüfen und sicherzustellen, dass die 32 € tatsächlich abgedeckt sind. Außerdem sollte man stets im vorgesehenen Versorgungspfad bleiben. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte seine Anspruchsberechtigung für die ergänzende Solidargesundheitsversicherung prüfen, die von dieser Pauschale befreit. Vor geplanten Eingriffen lohnt sich zudem eine genaue Kostenaufstellung. Die entscheidende Frage bleibt: Wird die angekündigte Reform des verantwortungsvollen Vertrags die Belastung wirklich senken – oder nur anderweitig umverteilen?

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