AAH 50 bis 79 % im Jahr 2026: Der echte Rahmen, klar und deutlich
Betrag, Berechnung, Einkommensgrenzen – rund um die AAH kursieren viele Informationen, und vieles klingt gleich. Bei einem Grad der Behinderung zwischen 50 und 79 % bleibt das Grundprinzip eigentlich simpel: Der Höchstbetrag hängt nicht vom genauen Grad ab, er ist identisch mit dem für Fälle ab 80 %. Die Leistung gleicht Ihre Einkünfte bis zu einer Obergrenze aus – es handelt sich um eine Differenzialleistung, kein Pauschalbeträg. Das entscheidende Kriterium liegt woanders, nämlich bei den Zugangsbedingungen und der Bezugsdauer. Und genau hier unterlaufen vielen Menschen teure Fehler.
In dieser Einkommensstufe setzt der Zugang die Anerkennung einer RSDAE durch die CDAPH voraus. Ohne diese wesentliche und dauerhafte Einschränkung des Zugangs zur Beschäftigung wird der Anspruch verweigert – selbst bei 79 %. Ein weiterer zentraler Punkt im Jahr 2026 ist die Entkoppelung vom Partnereinkommen: Standardmäßig werden nur die eigenen Einkünfte des Leistungsempfängers berücksichtigt. Außerdem gilt: Der Anspruch besteht niemals auf Lebenszeit, sondern ist stets zeitlich begrenzt. Im Folgenden werden die genauen Beträge, Berechnungsmethoden und Einkommensgrenzen erläutert.
AAH 50–79 %: Die RSDAE und die entscheidenden Unterlagen
Die RSDAE bedeutet zweierlei: erhebliche Schwierigkeiten beim Zugang zur Beschäftigung oder beim Verbleib im Arbeitsleben trotz möglicher Anpassungsmaßnahmen – und eine voraussichtliche Dauer von mindestens einem Jahr ab der Antragstellung. Die CDAPH bewertet dabei ein Bündel von Kriterien: Funktionseinschränkungen und ihre Auswirkungen, das Arbeitsumfeld sowie behinderungsbedingte Unterbrechungen im Berufsleben. Eine RSDAE kann anerkannt werden, obwohl die betroffene Person einer Teilzeitbeschäftigung oder einer angepassten Tätigkeit nachgeht. Die Einschränkung muss also nicht vollständig sein, um den Anspruch zu begründen. Entscheidend ist allein die objektiv nachgewiesene, dauerhafte Beeinträchtigung.
Bei den Unterlagen sind zwei Formulare maßgeblich: der MDPH-Antrag Cerfa Nr. 15692*01 sowie das ärztliche Attest Cerfa Nr. 15695*01. Ein zu vages Attest gehört zu den häufigsten Ablehnungsgründen – funktionelle Einschränkungen im beruflichen Alltag sollten daher möglichst präzise beschrieben werden. Hilfreiche Beispiele für den Arzt: schnelle Ermüdung, die die Arbeitszeit begrenzt, schmerzbedingte Einschränkungen bei bestimmten Körperhaltungen oder kognitive Beeinträchtigungen, die die Aufgabenausführung verlangsamen. Berichte von Fachärzten, Stellungnahmen des Betriebsarztes, Vertragskündigungen oder Ablehnungen bei Bewerbungen stärken die Argumentation erheblich. Die MDPH bearbeitet den Antrag, bei Bewilligung übernimmt die CAF die Auszahlung.
Beträge 2026: Höhe, Berechnung und Einkommensgrenzen der AAH
Der Höchstbetrag steigt von 1.033,32 € bis zum 31. März 2026 auf 1.041,59 € ab dem 1. April 2026. Dieser Betrag gilt gleichermaßen für 50–79 % und für 80 % und mehr und wird nach dem Differenzialverfahren angewendet. In der Praxis entspricht die ausgezahlte AAH der monatlichen Obergrenze abzüglich der anrechenbaren Einkünfte des Monats oder des Referenzzeitraums. Berücksichtigt werden unter anderem Nettolöhne nach spezifischen Abzügen, Erwerbsminderungsrenten, Altersrenten, Unfallrenten sowie bestimmte Kapitalerträge. Nicht angerechnet werden hingegen die Beschäftigungsbonus (Prime d'activité), Wohngeld (APL) und andere Wohnbeihilfen, Familienleistungen sowie der Energiegutschein.
Die jährlichen Einkommensgrenzen für 2026 berücksichtigen die Haushaltszusammensetzung. Für Alleinstehende liegt die Grenze bei 12.499 € pro Jahr, zuzüglich 6.250 € je unterhaltsberechtigtem Kind. Bei Paaren gilt die Grenze von 22.623 € nur dann, wenn beide Partner Leistungsempfänger sind. Andernfalls werden seit der Entkoppelung vom Partnereinkommen ausschließlich die eigenen Einkünfte mit der Einzelpersonengrenze herangezogen. Bei Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit bleibt die AAH sechs Monate lang in voller Höhe erhalten, danach werden die Löhne teilweise angerechnet – zunächst zu 80 %, dann zu 40 % ab einem bestimmten Schwellenwert. In ESAT-Einrichtungen ist die gleichzeitige Gewährung von AAH und garantiertem Arbeitsentgelt innerhalb spezifischer Obergrenzen und mit degressive Einkommensabzügen möglich.
Bezugsdauer, Beschäftigung, Rente: Wichtige Regeln für 50–79 %
In dieser Einkommensstufe werden die Leistungen für maximal 1 bis 5 Jahre bewilligt – niemals dauerhaft. Um eine Unterbrechung zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Verlängerungsantrag etwa sechs Monate vor Ablauf einzureichen, da die gesetzliche Bearbeitungsfrist der MDPH vier Monate beträgt und in der Praxis oft länger dauert. Die CAF berechnet die Leistung vierteljährlich über das DTR-Verfahren neu; wird die Meldung versäumt, wird die Zahlung sofort ausgesetzt. Wichtig zu wissen: Die AAH kann mit der Prime d'activité kombiniert werden, wenn Sie erwerbstätig sind, ebenso mit dem APL, Familienleistungen oder der ergänzenden Krankenversicherung CSS. Die Zulage für selbstständiges Wohnen ist ausschließlich Personen mit mindestens 80 % vorbehalten.
Im Rentenalter ändert sich die Regelung je nach Grad der Behinderung. Bei einem Grad zwischen 50 und 79 % endet die AAH mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters, das 2026 bei 62 Jahren liegt – mit möglichem Wechsel zur ASPA, sofern das Einkommen gering ist. Bei 80 % und mehr ist eine differenziale Kombination mit der Rente weiterhin möglich. Die monatliche MVA in Höhe von 104,77 € ist ausschließlich Personen mit mindestens 80 % zugänglich, die in einer eigenen Wohnung leben. Ein letzter wichtiger Hinweis: Seit der Reform von 2023 fließt das Einkommen des Partners nicht mehr in die Berechnung Ihrer AAH ein, wenn nur Sie der Leistungsempfänger sind. Diese Änderung hat für viele Paare den Weg zur Leistung neu geöffnet.












