Steuererklärung 2026: Diese Felder unbedingt ankreuzen, um Ihre Steuerlast ab April zu senken

Steuererklärung 2026: Mit den richtigen Feldern weniger Steuern zahlen

Jedes Frühjahr kehrt die Einkommensteuererklärung zurück. Für die Kampagne 2026 (Einkommen 2025) startet die Online-Abgabe am 9. April 2026 – mit gestaffelten Abgabefristen je nach Region. Die Steuerbehörde füllt zwar einen Teil der Angaben automatisch aus, doch viele Vergünstigungen erscheinen nur dann, wenn Sie selbst aktiv werden.

Wer nicht genau hinschaut, verschenkt möglicherweise bares Geld – und das kann deutlich mehr sein, als man zunächst vermutet. Drei Arten von Stellschrauben verstecken sich in den Formularen: zusätzliche Familienanteile, eine Reduzierung des steuerpflichtigen Einkommens sowie Steuerermäßigungen und Steuergutschriften. Der gemeinsame Nenner: Sie müssen selbst ankreuzen oder ausfüllen.

Familienquotient: Die Felder L, W und T nicht vergessen

Die erste wichtige Prüfung betrifft Feld L: Es gilt für alleinstehende, getrennte, geschiedene oder verwitwete Elternteile, die ein heute volljähriges und nicht mehr haushaltsangehöriges Kind mindestens fünf Jahre lang allein erzogen haben. Das Ankreuzen von L berechtigt zu einem zusätzlichen halben Familienanteil, was die Steuerlast über den Familienquotienten unmittelbar verringert. Wichtige Voraussetzung laut Steuerbehörde: Man muss während dieser Erziehungsjahre tatsächlich allein gelebt haben.

Häufig übersehen wird auch Feld W: Wer über 74 Jahre alt ist und Inhaber einer Kämpferkarte ist, eine militärische Invalidenrente bezieht oder Witwe bzw. Witwer eines solchen Inhabers ist, erhält ebenfalls einen zusätzlichen halben Familienanteil. Für alleinerziehende Elternteile zum 1. Januar 2026 – oder zum 31. Dezember 2025 bei einer kürzlichen Trennung – ist Feld T relevant, wenn man allein mit einem oder mehreren Kindern oder einer aufgenommenen invaliden Person lebt. Drei Buchstaben, drei Personenprofile, ein und derselbe steuerliche Effekt.

Unterhaltszahlungen, tatsächliche Werbungskosten und absetzbare CSG

Unterstützen Sie Ihre Angehörigen finanziell? Unterhaltszahlungen an ein volljähriges, nicht mehr haushaltsangehöriges Kind sind bis zu 6.794 € pro Kind und Jahr abziehbar – anzugeben in den Feldern 6EL und 6EM je nach Reihenfolge, zu deklarieren vom Kind. Ohne Belege gilt eine Pauschale von 4.075 €, wenn das Kind bei Ihnen wohnt. Für einen bei Ihnen aufgenommenen Elternteil sind 4.039 € pauschal anerkannt. Ist er oder sie „bedürftig", gelten die ASPA-Obergrenzen 2026: 12.523,08 € für eine Einzelperson und 19.442,21 € für ein Paar. Unterbringungs- oder Krankenhauskosten für einen Elternteil werden in Feld 6GU angegeben.

Bei Gehaltseinkünften können Sie statt des automatischen 10-%-Pauschalabzugs die tatsächlichen Werbungskosten geltend machen – durch Ankreuzen von Feld 1AK (Fahrtkosten, Mahlzeiten, Arbeitsmittel, belegpflichtig). Bei Vermögenseinkünften ist ein Teil der CSG (6,8 %) im Folgejahr abzugsfähig: Tragen Sie den Betrag in Feld 6DE ein. Dieser oft übersehene Hebel reduziert das steuerpflichtige Einkommen ohne großen Aufwand – vorausgesetzt, die Information wird korrekt eingetragen.

Steuergutschriften und -ermäßigungen 2026: Schule, Kinderbetreuung, Spenden, Haushaltshilfe

Eltern von Jugendlichen oder Studierenden sollten die Felder 7EA (Collège), 7EC (Lycée) und 7EF (Hochschule) nicht vergessen: Sie gewähren eine Pauschalermäßigung von 61 €, 153 € bzw. 183 € pro unterhaltspflichtigem Kind. Bei geteiltem Sorgerecht gelten die entsprechenden Felder 7EB, 7ED und 7EG. Für die Betreuung von Kindern unter 6 Jahren außerhalb des Haushalts öffnet Feld 7GA eine Steuergutschrift von 50 % der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 3.500 € pro Kind – das entspricht bis zu 1.750 € Gutschrift.

Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung, Gartenarbeit oder Nachhilfeunterricht: Feld 7DB berechtigt zu 50 % der Ausgaben, gedeckelt auf 12.000 € pro Jahr (Erhöhungen möglich), mit Pflicht zur genauen Angabe des Dienstleisters. Bei Spenden tragen Sie in 7UD Zuwendungen an Hilfsorganisationen ein (75 % bis 1.000 €), in 7UF Spenden an gemeinnützige Organisationen (66 % bis zu 20 % des steuerpflichtigen Einkommens) und in 7UG Beiträge an Religionsgemeinschaften (75 % bis 562 €, danach 66 %).

Vergessen Sie auch nicht Ihre Gewerkschaftsbeiträge in den Feldern 7AC, 7E oder 7G: Sie berechtigen zu einer Steuergutschrift von 66 % bis zur Grenze von 1 % der Einkünfte. Und wer fürs Alter spart, kann über Feld 6QR die Obergrenzen innerhalb eines verheirateten oder verpartnerten Paares bündeln – das steigert den möglichen Abzug erheblich.

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