Eine neue Ära bei den Aufhebungsverträgen bricht an
Das Arbeitsministerium hat keine Zeit verloren: Kaum wurde am 25. Februar eine Einigung zwischen den Arbeitgeberverbänden und drei der fünf großen Gewerkschaften (CFDT, Force ouvrière, CFTC) erzielt, liegt der Gesetzentwurf bereits auf dem Tisch der Sozialpartner. Das Ziel ist klar: Die beschlossene Anpassung bei der Arbeitslosenentschädigung nach einem Aufhebungsvertrag soll in geltendes Recht überführt werden.
Wer bisher damit gerechnet hat, nach einer einvernehmlichen Trennung vom Arbeitgeber 18 Monate lang Arbeitslosengeld zu beziehen, muss seine Pläne überdenken. Künftig sind es maximal 15 Monate — zumindest für alle, die sich nach einem Aufhebungsvertrag bei France Travail anmelden. Zusätzlich wird Artikel L. 5422-2 des Arbeitsgesetzbuches entsprechend geändert, um diese Kürzung rechtlich zu verankern.
Darüber hinaus sollen die bereits bestehenden Möglichkeiten zur individuellen Anpassung — abhängig vom Alter, der Anzahl geleisteter Arbeitsmonate oder einer absolvierten Weiterbildung — ausdrücklich auf diesen speziellen Fall ausgeweitet werden. Der Abschied aus dem Angestelltenverhältnis wird damit deutlich komplizierter als bisher.
Die Zahlen: Mehr Beschäftigung und Millionenersparnisse?
Die Reform wird von einer Folgenabschätzung begleitet, die ambitionierte Ziele formuliert: Das Arbeitsministerium rechnet laut seiner Forschungsabteilung Dares mit 12.000 bis 15.000 zusätzlichen Rückkehrern in den Arbeitsmarkt. Doch hinter dem optimistischen Bild steckt vor allem ein fiskalisches Interesse — nämlich die Entlastung der Arbeitslosenversicherung.
Eine einfache Rechnung verdeutlicht das Timing: Würde die Maßnahme bereits im September in Kraft treten, wären im Jahr 2026 noch keine Einsparungen zu erwarten, da die ersten Effekte erst zwischen dem 15. und 18. Monat nach Inkrafttreten spürbar werden. Das eigentliche Einsparpotenzial entfaltet sich demnach erst ab 2027, mit geschätzten Einsparungen zwischen 50 und 100 Millionen Euro — abhängig davon, wie mit arbeitslosen Personen ab 55 Jahren umgegangen wird.
Ältere Arbeitnehmer und die versteckte Sonderregelung
Für ältere Arbeitslose sieht die Vereinbarung gewisse Erleichterungen vor. Nach einem Jahr bei France Travail kann der zuständige Berater die Bezugsdauer verlängern und sie an das allgemeine Recht angleichen. Je nach Alter sind so Bezugszeiträume von 22,5 oder sogar 27 Monaten möglich. Eine spürbare, wenn auch begrenzte Abmilderung für erfahrene Arbeitnehmer.
Wie weit gehen die Einsparungen wirklich? Vorsicht vor Nebenwirkungen
Im dritten Jahr der Vereinbarung, also 2028, soll die schrittweise Einführung der Deckelung bei den Ein- und Austritten aus dem Leistungsbezug Einsparungen zwischen 550 und 700 Millionen Euro bringen. Sollte die Reform über diesen Zeitraum hinaus andauern, könnte die Spanne auf 600 bis 800 Millionen Euro anwachsen — vorausgesetzt, die individuelle Begleitung der neuen Arbeitssuchenden zeigt die gewünschte Wirkung.
Dieser Betrag übersteigt die vom Staat geforderten 400 Millionen Euro, bleibt jedoch weit hinter der Milliarde zurück, die die Arbeitgeberseite ursprünglich angestrebt hatte. Die Folgenabschätzung selbst mahnt zur Vorsicht: Die Berechnungen erfolgen ohne Berücksichtigung von Verhaltensänderungen. Konkret bedeutet das: Wenn Arbeitnehmer Aufhebungsverträge künftig als weniger attraktiv empfinden, könnten diese seltener werden.
Arbeitgeber, die nach rechtssicheren Trennungswegen suchen, könnten dann wieder häufiger auf klassische Kündigungen zurückgreifen — mit allen damit verbundenen rechtlichen Risiken. Hinter der Aussicht auf Milliardenersparnisse verbirgt sich also ein heikler Balanceakt für alle Beteiligten. Arbeitnehmer sollten ihre Strategie überdenken, Arbeitgeber ihre Pläne anpassen — und vor allem: Kein endgültiges Dokument unterzeichnen, ohne sich vorher umfassend zu informieren.












