Steuern 2026: Ein übersehenes Detail beim Livret A kann die Steuerbehörde alarmieren
Die Steuererklärungskampagne 2026 startet Mitte April. Genau dann intensiviert die Finanzverwaltung ihre üblichen Prüfungen bei regulierten Sparkonten. Diese Kontrollen laufen diskret, aber effizient – und stützen sich maßgeblich auf das nationale Register FICOBA, in dem sämtliche in Frankreich eröffneten Konten erfasst sind.
Beim Ausfüllen der Steuererklärung sehen Sie davon nichts. Und doch kann eine Unstimmigkeit zwischen Ihrer tatsächlichen Lage und den im System gespeicherten Daten die Aufmerksamkeit der Behörden auf sich ziehen. Manchmal genügt ein einziges Detail, das seit Jahren vergessen wurde.
Zwei Livrets A gleichzeitig besitzen: ein striktes Verbot, das automatisch überwacht wird
Die Regel ist eindeutig: Eine Person darf nur ein einziges Livret A besitzen – unabhängig davon, ob es bei zwei verschiedenen Banken geführt wird oder ob eines der Konten inaktiv ist. Dieses Verbot ist im französischen Währungs- und Finanzgesetzbuch verankert.
Seit 2013 sind Banken verpflichtet, vor jeder Kontoeröffnung bei der Verwaltung nachzufragen, ob bereits ein solches Konto besteht. Gleichzeitig wird jedes Konto in FICOBA registriert, wodurch die Steuerbehörde DGFiP unregelmäßige Situationen automatisch erkennen kann.
Doppelte Konten entstehen häufig in ganz alltäglichen Situationen:
- Bankwechsel ohne Schließung des alten Livrets,
- ein in der Kindheit eröffnetes und seither vergessenes Konto,
- ein Konto, das nach einer Erbschaft weitergeführt wurde.
Selbst ein uraltes, überzähliges Livret bleibt in den Verwaltungsdatenbanken sichtbar – und damit relevant.
Strafen bei einem doppelten Livret A: Was das Gesetz vorsieht
Wird eine Mehrfachbesitzung festgestellt, sieht Artikel 1739 A des französischen Steuergesetzbuchs eine Sanktion in Höhe von 2 % des Guthabens des überzähligen Kontos vor – zuzüglich der Rückgabe der zu Unrecht erhaltenen Zinsen.
Allerdings zieht die Verwaltung die Strafe nicht ein, wenn ihr Betrag unter 50 € liegt.
In der Praxis erfolgt die Bereinigung der Situation meist durch die Schließung des überzähligen Kontos. Je früher man handelt, desto geringer fallen die möglichen finanziellen Folgen aus.
So überprüfen Sie Ihre Situation schnell vor der Steuererklärung 2026
Eine einfache Überprüfung schützt Sie vor unangenehmen Überraschungen. Fragen Sie zunächst bei Ihren Banken nach, welche regulierten Sparkonten auf Ihren Namen noch aktiv sind. Zusätzlich können Sie über Ihr gesichertes Steuerkonto auf der Plattform der französischen Steuerbehörde die in FICOBA erfassten Konten einsehen – dieser Zugang ist inzwischen verfügbar.
Falls Sie ein doppeltes Konto entdecken, ist die Lösung unkompliziert: Schließen Sie das überzählige Livret und bewahren Sie die Abschlussbestätigung sorgfältig auf.
Wenn Sie das frei werdende Guthaben neu anlegen möchten, bietet der LDDS eine praktische Alternative: gleicher Zinssatz wie beim Livret A, steuerfreie Erträge und eine Einlageobergrenze von 12.000 €.
Diese Überprüfung sollte unbedingt vor der jährlichen Steuererklärung erfolgen – denn ein längst vergessenes Konto kann in den Verwaltungsdateien noch immer auftauchen und Konsequenzen nach sich ziehen.












