Steuererklärung 2026: Das neue Feld für Haushaltsbeschäftigung kommt
Es war 2025 sang- und klanglos verschwunden – jetzt ist es zurück. Seit dem 9. April 2026, dem offiziellen Start der Steuerkampagne, müssen Haushalte, die den Steuerkredit für personenbezogene Dienstleistungen nutzen, einen zusätzlichen Schritt einplanen. Die betroffenen 5,15 Millionen Haushalte müssen künftig nicht nur die gezahlten Beträge angeben, sondern auch die Identität der Person oder des Unternehmens, an die das Geld geflossen ist.
Das ist ein gezielter, aber spürbarer Wandel. Es reicht nicht mehr, die Ausgaben einfach zu addieren – man muss offenlegen, wer das Geld tatsächlich erhalten hat. Eine Neuerung, die Millionen von Haushalten direkt betrifft.
Was ist dieser Steuerkredit überhaupt wert?
Zur Erinnerung: Bei diesem Steuervorteil handelt es sich um einen Kredit in Höhe von 50 % der tatsächlich getragenen Ausgaben, gedeckelt bei 12.000 Euro. Im vergangenen Jahr lag der durchschnittliche Betrag laut der französischen Steuerbehörde DGFiP bei 1.226 Euro pro Haushalt. Das ist eine erhebliche finanzielle Entlastung für Familien, die Reinigungskräfte, Kinderbetreuung, Gartenarbeit oder Nachhilfestunden deklarieren.
Feld 7DB und Formular 2042 RICI: Was sich konkret ändert
Bislang trugen Steuerzahler den Jahresgesamtbetrag in Feld 7DB der Hauptsteuererklärung ein. Seit 2023 war außerdem eine Aufschlüsselung nach Dienstleistungsart auf der Anlage Formular 2042 RICI erforderlich. Diese Aufgliederung nach Leistungsart bleibt auch für die Erklärung der Einkünfte 2025 bestehen.
Ab 2026 kommt nun eine weitere Ebene hinzu: Die DGFiP verlangt, den Empfänger der Zahlungen zu benennen. Wer beispielsweise Nachhilfe gebucht hat, gibt entweder den Namen des beauftragten Unternehmens an – etwa einen bekannten Nachhilfeanbieter – oder den Namen des direkt beschäftigten Lehrers. Der Gesamtbetrag wird weiterhin in Feld 7DB eingetragen.
Steuerkredit unter Beobachtung: Der Grund für diese neue Pflicht
Ursprünglich sollte dieses Feld bereits 2025 eingeführt werden. Doch die verspätete Verabschiedung des Haushaltsgesetzes – das Finanzgesetz für 2025 wurde erst im Februar 2025 statt im Dezember 2024 beschlossen – ließ keine Zeit mehr, die Formulare anzupassen. Das Formular 2042 RICI des Vorjahres enthielt die Neuerung daher nicht. Für die Kampagne 2026 bestätigt die DGFiP nun die Umsetzung mit aktualisierten Formularen.
Die Verpflichtung geht auf einen sozialistischen Änderungsantrag zum Haushaltsgesetzentwurf 2025 zurück. Ziel ist eine bessere parlamentarische Kontrolle über die Nutzung des Steuerkredits sowie die Möglichkeit, bei Bedarf gesetzliche Anpassungen vorzunehmen. Das Thema ist politisch brisant: Diese Steuernische kostete den Staat 2023 rund 6 Milliarden Euro – und 2025 sogar mehr als 6,5 Milliarden Euro.
Wer ist betroffen – und wie geht man 2026 vor?
Betroffen sind alle Haushalte, die Ausgaben für personenbezogene Dienstleistungen geltend machen: Reinigung, Kinderbetreuung, Gartenarbeit, Heimwerkerarbeiten, Seniorenbetreuung und mehr. Wer im vergangenen Jahr Feld 7DB ausgefüllt hat – ob über ein Unternehmen, einen Verband, einen Vermittler oder einen direkt angestellten Mitarbeiter – muss künftig auf der 2042 RICI angeben, an wen die Zahlungen tatsächlich gegangen sind.
In der Praxis empfiehlt es sich, zunächst den vorausgefüllten Betrag mit den eigenen Belegen abzugleichen. Anschließend behält man auf Seite 1 der Anlage 2042 RICI die Aufschlüsselung nach Dienstleistungsarten bei – und ergänzt nun für jede Zeile den Namen des Unternehmens, des Verbands, des Vermittlers oder des Haushaltsangestellten. Die Grundlogik bleibt dieselbe: Gesamtbetrag in Feld 7DB, Detailangaben nach Service und ab jetzt zusätzlich die Identifizierung des Zahlungsempfängers. Wer Rechnungen, Verträge und gegebenenfalls Jahresbescheinigungen rechtzeitig zusammenstellt, ist auf der sicheren Seite.












