RSA und Schulbeihilfe: Was die Neubewertung zum 1. April 2026 wirklich bedeutet
Zum 1. April 2026 werden die Sozialleistungen der CAF und der MSA wie jedes Jahr angepasst. Familien, RSA-Empfänger und Eltern, die auf die Schulbeihilfe angewiesen sind, haben ihren Haushaltsplan längst im Blick. Denn die Berechnung der Neubewertung folgt einer strikten Regel und einem vielbeachteten Indikator – und ein Detail zu Jahresbeginn hat die Lage verändert.
Das Arbeitsministerium hat bestätigt, dass die Anpassung zum 1. April tatsächlich stattfindet, allerdings auf einem gedämpften Niveau. Grund dafür ist die nachlassende Inflation Ende 2025 und im Januar 2026. Die Erhöhung basiert auf der gemessenen Teuerungsrate von Februar 2025 bis Januar 2026. Zum Vergleich: 2024 lag die Steigerung noch bei 4,6 %, 2025 bei 1,7 %. Diesmal bleibt sie sogar unter den zwischenzeitlich erwarteten 0,9 %.
RSA: Neue Beträge nach der Erhöhung um 0,8 % ab 1. April 2026
Die festgelegte Erhöhung beträgt 0,8 % zum 1. April 2026. Konkret bedeutet das: Der maximale RSA-Satz für eine alleinstehende Person steigt auf 651,69 €, also um +5,17 € gegenüber 2025. Für ein Paar oder einen alleinerziehenden Elternteil mit einem Kind sind es 977,54 €, ein Plus von +7,75 €. Ein Paar mit zwei Kindern erhält künftig 1.368,56 €, was einer Steigerung von +10,86 € entspricht. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Satz um 260,68 €.
Bei den übrigen aufgewerteten Leistungen gilt: Die AAH beläuft sich auf 1.041,59 € zum vollen Satz. Das Familienergänzungsgeld liegt je nach Situation zwischen 198,17 € und 297,27 €. Die monatlichen Kindergeldbeträge staffeln sich bei zwei Kindern zwischen 38,07 € und 152,26 €, bei drei Kindern zwischen 86,83 € und 347,32 €.
Schulbeihilfe 2026: Beträge nach Altersgruppe und Berechnungsmethode
Bei der Schulbeihilfe 2026 schlägt sich die Neubewertung in aktualisierten Beträgen je nach Altersgruppe nieder. Die Leistung zielt gezielt auf die Schulausstattung ab und variiert entsprechend dem Alter des Kindes. Folgende Sätze gelten:
- Kinder von 6 bis 10 Jahren: 426,87 €
- Kinder von 11 bis 14 Jahren: 450,42 €
- Kinder von 15 bis 18 Jahren: 466,03 €
Der Mechanismus bleibt von Jahr zu Jahr gleich: Die Indexierung richtet sich nach der durchschnittlichen Inflation von Februar 2025 bis Januar 2026, was die Erhöhung unter die ursprünglich erwarteten 0,9 % gedrückt hat. Der Preisrückgang Ende 2025 und im Januar 2026 hat die Berechnung spürbar beeinflusst. Das Ergebnis ist eine verhaltene Steigerung, die sich in der Praxis in wenigen Euro mehr für die betroffenen Haushalte niederschlägt. Bei den 6- bis 10-Jährigen beträgt die Differenz zum Vorjahr gerade einmal +3,40 €.
Wann überweist die CAF die neuen RSA- und Schulbeihilfe-Beträge?
Ein wichtiger Hinweis zum Zeitplan: Auch wenn die neuen Sätze ab dem 1. April 2026 gelten, werden sie erst mit der Überweisung vom 5. Mai 2026 sichtbar. Die CAF zahlt nämlich nachträglich aus. Das gilt sowohl für den RSA als auch für andere monatliche Leistungen. Empfänger werden die Veränderung also erst Anfang Mai auf ihrem Konto feststellen – nicht bereits im April.
Im Hintergrund profitiert der Aktivitätsbonus 2026 von einem zusätzlichen durchschnittlichen Plus von 50 € pro Monat – zusätzlich zur regulären Jahresanpassung. Dabei handelt es sich um eine vom RSA unabhängige Leistung, die jedoch für knapp 3 Millionen Haushalte relevant ist. Die hier genannten Beträge entstammen dem offiziellen Rahmen für 2026. Die Zahlungsbenachrichtigungen im Mai werden diese aktualisierten Sätze widerspiegeln.












